Der Gesetzgeber schreibt nun statt der bisherigen Dichtheitsprüfung eine Zustands- und Funktionsprüfung für Abwasserleitungen vor. Die neuen Bestimmungen gelten nur für Häuser in Wasserschutzgebieten.
Für die Eigentümer von Häusern in Wasserschutzgebieten sind zwei Fristen wichtig: Für Abwasserleitungen, die vor dem 01.01.1965 errichtet wurden und nur häus-liches Abwasser ableiten (Stichtag für industrielles und gewerbliches Abwasser: 01.01.1990) ist die Prüfung bis zum 31.12.2015 oder dem vereinbarten Fristtermin Ihrer Kommune durchzuführen. Eigentümer später errichteter oder erneuerter Leitungen haben Zeit bis Ende 2020.